Versicherungen / Sozialleistungen in Norwegen
- das norwegische Sozialsystem
- Arbeitslosigkeit
- Das Gesundheitswesen
- Schwangerschaft
- Kindergeld/Erziehungsgeld
- Rente
- Private Versicherungen, Auto Versicherung

Das norwegische Sozialsystem
Das Gesundheitswesen und die soziale Sicherheit werden in der Hauptsache über öffentliche
Haushalte finanziert, und zwar aus Einnahmen von Steuern und besonderen Abgaben. Die Sozialversicherung
ist ein kollektives, alle Einwohner Norwegens umfassendes Versicherungssystem. Allen Lohn- und
Gehaltsempfängern wird ein gewisser Prozentsatz ihres Einkommens dafür abgezogen. Auch die
Arbeitgeber müssen zur Sozialversicherung beisteuern. Selbständige Gewerbetreibende entrichten
einen höheren Beitrag als Lohn- und Gehaltsempfänger, da bei ihnen der Arbeitgeberanteil entfällt.
Hausfrauen und -männer, Arbeitslose, Studenten und sonstige Personen ohne Erwerb zahlen keinen
Versicherungsbeitrag, haben aber trotzdem Anspruch auf Versicherungsleistungen. Das Gesundheitswesen
macht keinen Unterschied zwischen Erwerbslosen und Berufstätigen. Die Höhe der Leistungen bei
Arbeitslosigkeit, Krankheit und Alter bemisst sich jedoch an der Höhe des bisherigen Einkommens.
Sozialhilfe wird im Einzelfall je nach Notlage und Bedarf bemessen.
Man muss also in Norwegen keine Krankenversicherung abschliessen, alle dort erbrachten Leistungen werden vom Folketryden abgedeckt.
Man muss also in Norwegen keine Krankenversicherung abschliessen, alle dort erbrachten Leistungen werden vom Folketryden abgedeckt.
Während einer Beschäftigung in Norwegen gelten die norwegischen Sozialversicherungsbestimmungen.
Alle Personen, die in Norwegen leben und arbeiten, sind automatisch versichert.
Die norwegische Sozialversicherung (folketrygden) gibt Anrecht auf eine Vielzahl an Sozialleistungen
einschließlich: Altersrenten, Hinterbliebenenrenten für Ehegatten und Kinder, Leistungen im Fall der
Invalidität, bei Behinderungen, zur Wiedereingliederung in das Berufsleben, bei Berufsunfällen,
Beihilfen für Alleinerziehende, zur Entlastung bei Krankheit, bei Geburt und Adoption,
Arbeitslosenunterstützung, medizinische Hilfe bei Krankheit, Verletzungen,
Schwangerschaftsabbruch und Beerdigung.
Die Trygdeavgift, das ist der Eigenanteil für die gesetzliche Sozial- und Rentenversicherung, wird
automatisch vom Bruttolohn bei den Steuern mitabgezogen.
Es werden dafür 7,8% des Bruttoeinkommens berechnet.
Wenn man in Norwegen beschäftigt ist, hat man (und in der Regel auch die nächsten
Familienangehörigen) die gleichen Rechte wie norwegische Bürger. Im Krankheitsfall,
bei Mutterschaft und Geburt hat man Anrecht auf Krankengeld, bei Invalidität Anrecht auf
Sozialleistungen, im Alter auf Altersrente. Weitere Auskünfte erhält man beim lokalen
Sozialversicherungsamt (trygdekontor) oder online hier
NAV
Bei Berufsunfällen ist der Arbeitgeber für finanzielle Entschädigungen ist verantwortlich.
Man selbst oder der Arbeitgeber muss sich an die Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbeidstilsynet) wenden,
die den Fall an die entsprechenden Behörden weiterleitet.

Arbeitslosigkeit
Arbeitsuchende, die eine bezahlte Arbeit und ein Einkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze
hatten, haben Anspruch auf Tagegeld (Dagpenger) aus der Sozialversicherung. In allen Städten und
größeren Gemeinden gibt es ein öffentliches Arbeitsamt (Aetat), das die Tagegelder bis zu 26 Wochen
auszahlt. Als Bemessungsgrundlage dient das Arbeitsentgelt vor dem Verlust der Arbeit, wobei die
obere Grenze ein Stück unter dem Durchschnittslohn eines Industriearbeiters liegt. Wer Arbeitslosengeld
beansprucht, muss sich als Arbeitsuchender beim Arbeitsamt melden und bereit sein, die Arbeit anzunehmen,
die einem zugewiesen wird.
Personen aus dem Ausland, die zur Arbeitsuche nach Norwegen kommen und die in den letzten vier Wochen
vor Ihrer Abreise Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung in ihrem Heimatland gehabt haben, können
ihre Arbeitslosenunterstützung auf Norwegen übertragen und dort ausgezahlt bekommen.
Ein Arbeitsuchender, der Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung aus einem anderen EWR-Staat hat
und keine Arbeit in Norwegen findet, muss vor Ablauf der drei Monate in sein letztes Aufenthaltsland
zurückreisen, um weiterhin sein Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung geltend machen zu können.
Wenn man Norwegen arbeitslos wird und Arbeitslosenunterstützung beantragen möchte, so kann man
beantragen, dass der bereits erworbenes Anrecht auf Leistungen in einem anderen EWR-Staat nach
Norwegen übertragen wird. Der Antrag muss beim zuständigen Arbeitsamt eingereicht werden, dass dazu
den Vordruck E301 benötigt.
Wenn man entlassen wird, muss man so schnell wie möglich das zuständige Arbeitsamt unterrichten,
damit man Hilfe bei der Suche nach einer neuen Stelle erhält. Wenn man keinen Erfolg bei der
Arbeitsuche hat und arbeitslos bleibt, hat man Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung (dagpenger),
vorausgesetzt wird jedoch, dass man Anrecht auf eine derartige Leistung erworben hat (oder ein solches
Anrecht aus dem Heimatland übertragen werden kann).
Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld vom norwegischem Staat zu haben, muss man seit seinem Arbeitsantritt
in Norwegen im vorhergehenden Kalenderjahr insgesamt mindestens 1,5 G oder in den drei vorhergehenden Jahren
mindestens 3 G steuerpflichtig verdient haben. G steht hier bei für den Mindestsatz des Folketrygden
(folketrygdens grunnbeløp), welcher jährlich Angepasst wird und zur Zeit (Stand 2005 bei 60.699 NOK liegt.
Wenn man weniger als diesen Betrag innerhalb des
vergangenen Jahres (oder halt der Zeit die man in Norwegen arbeitet) erarbeitet hat, hat man keinen
Anspruch auf Dagpenger.
Weitere Auskünfte erhält man beim zuständigen Arbeitsamt
NAV

Das Gesundheitswesen
Wer in Norwegen krank wird, bekommt garantiert Behandlung. Gesundheitsfürsorge ist ein wesentlicher
Baustein des norwegischen Sozialstaates. Dabei wird die ärztliche Betreuung grundsätzlich nach Bedarf,
nicht nach der Zahlungsfähigkeit des Patienten geleistet. Die Zuzahlung des Patienten ist nach oben begrenzt.
Dieses Angebot umfasst Ärzte, Fachärzte und Psychologen und es umfasst verschreibungspflichtige Arzneimittel,
medizinische Ausrüstung und Behandlung an Röntgeninstituten. Die Krankenhäuser sind fast durchweg
staatlich, private Krankenhäuser gibt es nur wenige. Wenn man in Norwegen lebt hat man einen Anspruch auf
kostenlose Krankenhausbehandlung.
Selber zahlt man in Norwegen für medizinische Leistungen nur einen Eigenanteil, der zur Zeit (Stand 2005)
bei 1.585 NOK im Jahr liegt. In diesen Betrag fallen Arztbesuche, Behandlungen und Medikamente. Bei einem Besuch
beim Arzt zahlt man einen Eigenanteil von 150 NOK, bei Speziallisten einen Eigenanteil von bis zu 250 NOK und
auch Medikamente zahlt man erst mal selber. Hat man jedoch den Betrag von 1.585 NOK erreicht, bekommt man eine
sogenannte Frikort vom Trygdeetaten und muss den Rest des Jahres keine Arztbesuche oder Medikamente
selber bezahlen. Kinder unter 16 Jahren werden bei den Zuzahlungen mit einem Elternteil zusammengerechnet,
Kinder unter 7 Jahren und Schwangere sind von Zuzahlungungen befreit.
Medikamente zahlt man bis zum erreichen des Freibetrages selber. Wenn man eine Chronische Erkrankung hat,
das heisst man braucht ein Medikament länger wie 3 Monate, erhält man ein blaues Rezept wo man nur 33%
der Kosten selber übernehmen muss. Auch für Patienten mit chronischen Erkrankungen, die Dauerhaft auf Medikamente
angewiesen sind, gilt die Freibetragsgrenze, man muss nie mehr wie 1585 NOK im Jahr für Medizinische Leistungen
bezahlen.
In Norwegen hat man einen Hausarzt, den sogeannten Fastlege.
Im Krankheitsfall ist er der erste Ansprechpartner.
Wenn man zu einem Facharzt will, muss der Hausarzt die Überweisung ausstellen, an sonsten muss man beim Facharzt
den vollen Behandlungspreis selbst bezahlen.
Wenn man zu einem anderen Arzt geht wie dem beim Folketygden eingetragenen Fastlege, zahlt man einen höheren
Behandlungssatz. Man kann den Fastlege bis zu 2 mal im Jahr wechseln. mehr infos gibt es hier
Fastlegeordning
Das norwegische System mit Wartelisten für stationäre Behandlung ist im internationalen Zusammenhang
eine Besonderheit. Jede Person, die an ein öffentliches Krankenhaus zur Untersuchung bzw. Behandlung
überwiesen wird, landet zunächst auf einer Warteliste (ausgenommen natürlich Notfallpatienten). Auf
diese Weise erhält die Gesundheitsverwaltung einen Überblick über die Zahl der behandlungsbedürftigen
Patienten, die Art der Leiden und die Auslastung der Krankenhäuser und kann auf dieser Grundlage ihre
Prioritäten setzen. Akute Fälle kommen nicht auf die Wartelisten, sondern werden sofort behandelt.
Bei Patienten mit schweren Leiden ist die Behandlung binnen drei Monaten gewährleistet.
Wenn man auf eine Behandlung wartet, kann man als Patient selber entscheiden wo man behandelt wird. Die
freie Krankenhauswahl ermöglicht es Patienten sich selber eine Klinik zu wählen. So kann man entweder
zu einem Spezialisten seiner Wahl gehen, oder einfach die Wartezeit auf eine Behandlung verkürzen.
Informationen dazu gibt es auf
Sykehusvalg
Alle Arbeitnehmer haben vom ersten Tag ihres Krankseins Anspruch auf Krankengeld. 16 Arbeitstage
wird dieses vom Arbeitgeber gezahlt, danach vom Trygdeetaten. Die Höhe des Krankengeldes bemisst sich
am Gehalt des Betreffenden mit einer oberen Grenze, die dem sechsfachen Grundbetrag der Sozialversicherung
entspricht. Der Staat, die Kommunen und einzelne große Unternehmen bezahlen ihren Mitarbeitern jedoch
die Differenz zwischen Krankengeld und Gehalt, so der Arbeitnehmer keinen finanziellen Verlust erleidet.
Zahnarztbesuche muss man ohne Ausnahme selber bezahlen, und das ist nicht billig. Deswegen sollte man
bevor man nach Norwegen zieht noch rechtzeitig zum Zahnarzt gehen. Die Kosten in Norwegen für Zahnbehandlungen
sind sehr hoch.
Die Ausnahme sind Kinder, die so lange sie zur Schule gehen eine kostenlose Behandlung durch den
Schulzahnarzt bekommen.
Brillenträger sollten ggf. rechtzeitig vor dem Umzug nach Norwegen noch
eine neue Brille anpassen lassen, damit man gerade in der ersten Zeit solche doch nicht
gerade geringen Kosten umgeht.

Schwangerschaft
Die Vorsorgeuntersuchungen für schwangere sind gratis und werden in der Regel bei der
örtlichen Helsestasjon durchgeführt.
Vorgesehen sind 12 Kontrollen, davon sollen 3 beim Arzt sein, der Rest kann von einer Hebamme
gemacht werden. Im Grossen und Ganzen ist die Vorsorge hier vorbildlich und wird auch von den
allermeisten schwangeren Frauen angenommen.
Bei einer normalen, unkomplizierten Schwangerschaft wird im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen nur
einmal ein Ultraschall gemacht, falls jedoch aus medizinischen Gründen der Bedarf besteht gibt es
mehrere solche Untersuchungen.
Während der ganzen Schwangerschaft und auch in der ersten Zeit nach der Entbindung wird man von einer Hebamme betreut
Während der ganzen Schwangerschaft und auch in der ersten Zeit nach der Entbindung wird man von einer Hebamme betreut
Frauen, die in mindestens sechs der letzten zehn Monate vor der Niederkunft einer bezahlten Tätigkeit
nachgingen, erhalten ein Mutterschaftsgeld in Höhe des bisherigen Entgelts, höchstens jedoch das Sechsfache
des Grundbetrags der Sozialversicherung. Die Frau kann wählen, ob sie 42 Wochen Mutterschaftsurlaub mit
vollem Entgelt oder 52 Wochen mit 80 Prozent des Entgelts haben möchte. Drei dieser Wochen müssen vor
der Niederkunft genutzt werden. Vier Wochen des Leistungszeitraums sind Vaterschaftsurlaub und müssen
vom Vater genutzt werden (Väterquote).
Wer nicht die Vorausetzungen für das Fødselspenger erworben hat, kann jedoch vom Trygdeetaten eine
steuerfreie, einmalige Auszahlung von 33.000 NOK bekommen, Anträge und weitere informationen findet man
hier
NAV
Ein sogenanntes "Zeitkontosystem" ermöglicht es den Eltern, den gesamten Leistungszeitraum nicht
zusammenhängend zu nutzen, sondern den Urlaub auf ein "Konto" zu setzen und bis auf zwei
Jahre zu strecken.

Kindergeld/Erziehungsgeld
Elterngeld (fødselspenger): Es werden 100% des bisherigen Bruttogehaltes weitergezahlt für max. 10
Monate, wahlweise 80% für 12 Monate; der Partner muss davon mind. 5 Wochen in Anspruch nehmen. Wer
kein entsprechendes Gehalt hatte, erhält stattdessen eine steuerfreie Geburtsprämie (engangsstønad)
von 4200 Euro (d.h. 350 Euro/Monat für 1 Jahr).
Staatliche Kinderkrippenzuschüsse (tilskuddssatser): Im 2. und 3. Lebensjahr des Kindes hat man die
Wahl: Der Staat bezuschusst private Kinderkrippenplätze in Vollzeit fest mit 10.800 Euro und öffentliche
mit 9800 € jährlich, sodass man die Kinder sehr günstig in eine Kinder-krippe (max. 6-8 Kleinkinder pro
akademisch qualifizierter Betreuungsperson) geben kann. Die Kosten, die man dabei selbst zu tragen hat
sind staatlich festgelegt auf max. 282 Euro begrenzt (bei > 41h/Woche), es gibt aber bei mehreren Kindern
zwingend 30% Rabatt, bei niederen Ein-kommen reduzieren sich die Kosten ebenfalls drastisch.
Steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuung (foreldrefradrag): Für das erste Kind kann man bis zu 3130 Euro
vom zu versteuernden Vermögen abziehen (Kinderkrippengebühren, Ta-gesmütter, Aupair, einschl. Fahrtkosten mit
rd. 20 cent/km), für jedes weitere Kind 626 €/Jahr.
Erziehungsgeld (kontantstøtte): Wer hingegen sein Kleinkind auch nach dem 1. Lebensjahr selbst betreuen möchte,
der erhält einkommensunabhängig und steuerfrei derzeit über 410 Eu-ro/Monat bis zum vollendeten 3.Lebensjahr.
Beliebige Staffelungen (Teilzeitarbeit mit Teilzeit-zuschuss und anteiligem Erziehungsgeld) sind möglich.
Kindergeld (barnetrygd): Ab Geburt stehen einem monatlich 121 Euro Kindergeld pro Kind zu. Hinzu kommen diverse
Zuschläge: 40 Euro je Kind in Nordnorwegen (Finnmarkstillegg), 83 Euro für Kleinkinder bis 3 Jahre von
Alleinerziehenden (småbarnstillegg), ein Mehrkinderzu-schlag (flerbarnstillegg) wurde inzwischen abgeschafft.
Rentenpunkte (pensjonspoenger): Für Kindererziehung bis einschließlich dem 7. Lebensjahr bekommt man für jedes
Jahr 3 Rentenpunkte gutgeschrieben (das entspricht einem Rentenan-spruch für ca. 27.400 Euro Jahreseinkommen).
Besondere Hilfen für Alleinerziehende: Man bekommt grundsätzlich Kindergeld für jeweils 1 Kind mehr als man
eigentlich hat. Zudem gibt es eine monatliche Unterstützung (over-gangsstønad) bis zu 3 Jahre lang in Höhe von
max. 1135,- Euro, einkommensabhängig gestaffelt (ab 3152,- Euro Monatseinkommen gibt es nichts mehr). Für aufgrund
Ausbildung oder Arbeit notwendige Kinderbetreuung (barnetilsyn) erhält man monatliche Zuschüsse (d.h. 64% der
Ausgaben werden ersetzt) von 346 Euro (1 Kind) bis 511 Euro (3 Kinder), falls man nicht mehr als 44.166 Euro
Jahreseinkommen hat.
Die angegebenen Beträge sind zum Wechselkurs vom 01.01.2006 errechnet und gerundet; es wurden die für 2006 in
Norwegen geltenden Leistungen angegeben

Rente
Wenn man in Norwegen lebt und arbeitet, hat man auch einen Anspruch auf Altersrente. Der Ruhestand
tritt mit Vollendung des 67. Lebensjahres ein. Die Rente wird vom Trygdeetaten ausgezahlt.
Alle norwegischen Bürger haben Anspruch auf eine Mindestrente. Hausfrauen und -männer, die Kinder im
Alter von einem bis sechs Jahren, ältere Pflegebedürftige oder geistig Behinderte betreuen, erhalten drei
Rentenanwartschaftspunkte pro Jahr, so dass sie sich eine Rentenleistung über die Mindestrente hinaus
erarbeiten können. Die Höhe der Altersrente hängt von der Dauer der Erwerbstätigkeit und der Höhe
des Einkommens ab.
Viele Betriebe haben einen eigenen Rentenfonds, in den die Arbeitnehmer Beiträge einzahlen und aus
dem sie dann zusätzliche Leistungen bekommen. Die Rente der Angestellten im öffentlichen Dienst entspricht
zwei Dritteln ihres früheren Gehalts, ein auch bei privaten Rentenversicherungsträgern gewöhnlicher
Schlüssel. Zur Ergänzung der öffentlichen Altersrente kann eine freiwillige Rentenversicherung
abgeschlossen werden.
Für alle EU Bürger ist die Regelung so, dass man seine erarbeiteten Rentenjahre jeweils von dem Land
bekommt, in dem man sie erarbeitet hat. Wenn man zum Beispiel 10 Jahre in Deutschland gearbeitet hat
und dann nach Norwegen auswandert und dort bleibt, bekommt man seine Rente vom norwegischen Staat und die
10 in Deutschland erarbeiteten Jahre bekommt man vom deutschen Staat gezahlt. Ist es so, das man in
Deutschland einige Jahre gearbeitet hat und dann einen Zeitraum in Norwegen Rentenansprüche erarbeitet
hat und irgendwann wieder nach Deutschland zurück geht, bekommt man, auch wenn man wieder in Deutschland
wohnt, im Rentenalter die in Norwegen erarbeiteten Jahre vom norwegischem Staat ausgezahlt.
Diese Regelung gilt in dieser Form nur für EWR Länder. Wenn man aus einem anderen Land nach Norwegen einwandert, muss man mindestens drei Jahre in Norwegen arbeiten um einen Rentenanspruch zu haben.
Diese Regelung gilt in dieser Form nur für EWR Länder. Wenn man aus einem anderen Land nach Norwegen einwandert, muss man mindestens drei Jahre in Norwegen arbeiten um einen Rentenanspruch zu haben.

Private Versicherungen, Auto Versicherung
Was die privaten Versicherungen angeht, da gibt es eigentlich keine großen Unterschiede zu Deutschland.
Man muss sich am besten vor Ort oder im Internet über die verschiedenen Angebote und Preise informieren.
Einige Anbieter findet man bei meinen Umzugslinks aufgeführt.
Oft ist es so, dass man Mitglied in einem Berufsverband o.ä. ist, und man kann dann über diesen
vergünstigt Versicherungen abschliessen.
Es lohnt sich meistens, mehrere Versicherungen bei der selben Versicherungsgesellschaft zu haben. Bei allen
Versicherungsanbietern gilt, dass man bei 3 Policen weniger zahlt als wenn man nur 2
hat (z.B. Autoversicherung, Hjemmeforsikring, Unfallversicherung)
Wenn man beabsichtigt, sich im Norges Automobil Forbund NAF anzumelden ist eine Autoversicherung
bei der Gjensidige NOR sehr attraktiv. Mit einer NAF Mitgliedschaft zahlt man im Falle eines
Kollisionsschadens nicht den Eigenanteil von 4000 Kronen, diesen Betrag übernimmt der NAF. Es
gibt weitere Vergünstigungen, die man detailliert am Besten auf den Internetseiten des NAF nachlesen sollte.


