Heiraten in Norwegen
Ob man seinen Wohnsitz in Norwegen hat oder nicht, spielt keine Rolle wenn
man beabsichtigt, in Norwegen zu heiraten. Jedoch gibt es einige bürokratische
Hürden zu nehmen, um sich diesen Wunsch zu erfüllen.
Wichtig ist, dass man sowohl die Eheschließungsbedingungen Norwegens als auch die des Heimatlandes erfüllt.
Als erstes braucht man dazu folgende Dokumente:
Wichtig ist, dass man sowohl die Eheschließungsbedingungen Norwegens als auch die des Heimatlandes erfüllt.
Als erstes braucht man dazu folgende Dokumente:
- Erklärung des Brautpaares - (Formular Q-0150). Es muss von jedem
der Brautleute ein Formular ausgefüllt werden, die Formulare sind auch in
Deutsch erhältlich
- Erklärung der Trauzeugen -
Erklärung der Trauzeugen für jeden der Brautleute auf Formular Q-0151. Jeder der
Brautleute muß einen volljährigen Trauzeugen haben, der den Betreffenden kennen
muss.
- Ehefähigkeitszeugnis von dem für den Wohnort
der Brautleute zuständigem heimatlichen Standesamt, aus dem hervorgeht, dass
keine Einwände gegen die Schließung einer Ehe in Norwegen bestehen. Alle
Personen, die keinen Wohnsitz in Norwegen haben, müssen ein solches
Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Das Ehefähigkeitszeugnis muss mit einer Apostille
beglaubigt sein. Auskünfte darüber erteilt der Standesbeamte des heimatlichen
Standesamtes.
- Geburtsurkunde
- Kopie des Passes/Ausweises
- evtl.
das Scheidungsurteil - falls einer der Brautleute schon einmal verheiratet war
und die Ehe durch Scheidung oder Aufhebung aufgelöst wurde. In diesem Fall muss
gegenüber dem norwegischen Fylkesmann nachgewiesen werden, dass die frühere Ehe
rechtskräftig aufgelöst worden ist. Der Fylkesmann erlässt einen Beschluss über
die Anerkennung ausländischer Scheidungen entsprechend den norwegischen
Gesetzen. Ist einer der Brautleute bereits mehrmals verheiratet gewesen, reicht
der Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe aus.
Die nötigen
Formulare muss man beim zuständigen Fylkesmann/Standesbeamten in Norwegen
anfordern. Eine Auflistung finden man unter
www.domstol.no , Menüpunkt: "finn din domstol" "tingrett".
Deutsche Dokumente müssen in der Regel nicht ins Norwegische übersetzt
werden. Dokumente können im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt
werden. Es empfiehlt sich, schon im Vorfeld mit dem Standesbeamten/Pfarrer in
Norwegen abzusprechen in wie weit Dolmetscher und/oder übersetzte Dokumente
notwendig sind
Um die Ehe in Norwegen eingehen zu können, muss ein
ausländischer Staatsangehöriger sich legal im Land aufhalten. Eine bestimmte
Aufenthaltsdauer in Norwegen wird vor der Eheschließung nicht verlangt.
Eine Aufgebotsfrist besteht in Norwegen nicht. Jedoch sollten bei einer
Hochzeit von Personen die nicht die norwegische Staatsbürgerschaft haben oben
genannte Formulare und Bescheinigungen mindestens einen Monat vor der geplanten
Trauung vorliegen und dem Standesbeamten zur Prüfung der
Eheschließungsbedingungen übersandt werden.
Die Prüfung der
Ehevoraussetzungen soll von dem Standesbeamten an dem Ort vorgenommen werden, an
dem einer der Brautleute wohnt oder, wenn keiner der Brautleute im Lande
wohnhaft ist, an dem Ort, an dem er sich in Norwegen aufhält. Der Standesbeamte
soll auf einem vorgeschriebenen Formular ein Protokoll seiner Überprüfung
erstellen.
In Norwegen muss man sich für eine standesamtliche oder
kirchliche Trauung entscheiden. Nach einer standesamtlichen Trauung können
Angehörige der ev.-luth. Kirche zusätzlich die Segnung der Staatskirche
erhalten. In wieweit die rein kirchliche Trauung aus Norwegen in Deutschland
oder anderen Ländern anerkannt wird, muss man mit seinem örtlichen Standesamt
abklären.
Die Pfarrer der norwegischen Staatskirche oder die
Pfarrer/Vorstände einer registrierten Glaubensgemeinde können eine Trauung
verweigern, wenn ein Partner nicht der Staatskirche oder der betreffenden
Glaubensgemeinschaft, oder wenn keiner von beiden der jeweiligen Gemeinde
angehört.
Ist einer der Brautleute verwitwet, ist die Sterbeurkunde des
früheren Ehepartners vorzulegen.
Sind seit der letzen Ehescheidung
weniger als zwei Jahre vergangen, müssen beide Ehegatten der aufgelösten Ehe
erklären, dass eine private Nachlassteilung oder die Nachlassverwaltung
eingeleitet worden ist. Sind seit der letzen Ehescheidung mehr als zwei Jahre
vergangen, reicht es aus, dass der Heiratswillige erklärt, dass die
Nachlassteilung aus der früheren Ehe durchgeführt worden ist. Das Formular
Q-0160 über die Erklärung bei Nachlassteilungen kann hierfür verwendet werden.
Sind seit der letzten Ehescheidung weniger als zwei Jahre vergangen und die
Nachlassteilung kann in der oben beschriebenen Weise nicht nachgewiesen werden,
muss beim norwegischen Fylkesmann die Freistellung vom Nachweis der
Nachlassteilung beantragt werden.
Es ist nicht erforderlich, dass die
Trauzeugen der Brautleute bei der Trauung anwesend sind. Bei der Trauung müssen
zwei volljährige Zeugen zugegen sein; diese müssen nicht mit den Trauzeugen
identisch sein
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn die Brautleute
nicht über ausreichende Norwegischkenntnisse verfügen, um der Trauungszeremonie
folgen zu können, es sei denn, die Brautleute finden einen Standesbeamten, der
gewillt ist, die Trauung auf Deutsch durchzuführen.
Zur Verwendung in
Deutschland sollte die norwegische Heiratsurkunde mit der Apostille durch den
norwegischen Fylkesmann versehen werden.
Ein wichtiger Punkt, wenn man
schon mal verheiratet war ist, dass die Scheidung vor einem Fylkesmann in
Norwegen einer in Deutschland geschlossen Ehe nicht ohne weiteres anerkannt
wird! Formeller Hintergrund: Eine deutsche Ehe kann nur per Gerichtsentscheid
(Im Namen des Volkes...) geschieden werden. Und der Fylkesmann ist "leider" nur
eine Behörde.
Damit ist gemeint, dass eine in Deutschland geschlossene Ehe, die nach
norwegischem Recht geschieden wird im Fall der Wiederverheiratung nicht als
geschieden anzusehen ist, da diese Scheidung nicht deutschem Recht entspricht.
Wenn man sich durch diesen Papier und Behördenberg
gearbeitet hat, muss man eigentlich nichts weiter tun um sich mit einem Pfarrer
oder Fylkesmann in Norwegen abzusprechen, einen Termin zu vereinbaren und zu
heiraten ;-)


