Das Jedermannsrecht
Das Jedermannsrecht (Allemannsretten) ist gültig in Norwegen und Schweden und
ist ein altes Recht, welches dem Reisenden, Jäger, Fischer oder Wanderer, kurz
allen, welche sich in der Natur bewegen und aufhalten, große Freiheiten
zugesteht. Auf der anderen Seite fordert es aber auch einen verantwortungsvollen
Umgang mit diesen Freiheiten. Aufgrund von Schäden an der Natur und
Abfallproblemen in vor allem von Touristen stark frequentierten und
empfindlichen Regionen wird es heute allerdings teilweise eingeschränkt.
Schilder weisen dann auf Verbote hin (z.B. "camping forbudt" - Camping
verboten).
Die grundsätzlichen Freiheiten sind:
Man darf bis zu
zwei Nächte (für längeren Aufenthalt auf privaten Grundstücken ist die Erlaubnis
des Besitzers nötig) auf nicht kultiviertem Land (also nicht auf Feldern, Wiesen
und im Nutzwald) übernachten, wobei ein Mindestabstand von 150 m zum nächsten
Gebäude eingehalten werden muss.
Dieses Recht gilt, wie oben schon erwähnt, für Wanderer und alle Leute die sich zu Fuss in der Natur bewegen. Es ist nicht gestattet, mit Autos, Wohnwagen oder Wohnmobilen wild zu campen!
Dieses Recht gilt, wie oben schon erwähnt, für Wanderer und alle Leute die sich zu Fuss in der Natur bewegen. Es ist nicht gestattet, mit Autos, Wohnwagen oder Wohnmobilen wild zu campen!
Man
darf fremde Grundstücke betreten und durchqueren; ausgenommen sind
gekennzeichnete, z.B. eingezäunte, Privatgrundstücke. Ausnahme: kultiviertes
Land darf nur auf Wegen oder im Winter bei gefrorener Erde betreten werden.
Man darf abgestorbenes, am Boden liegendes Holz zum Feuermachen sammeln
(vom 15.04. bis 15.09. ist Feuermachen jedoch nur im Gebirge oberhalb der
Baumgrenze erlaubt!).
Man darf Beeren und Pilze in kleinen Mengen (zum
privaten Verbrauch) sammeln. Selbstverständlich sind geschützte Arten
ausgenommen! Es ist verboten, unreife Moltebeeren zu pflücken (d.h. solange sie
rot sind; die norwegische "Moltepoliti" erteilt empfindliche Bußgelder, wenn
jemand erwischt wird). Die orangefarbenene Beeren sind erst sehr spät im Sommer,
in höheren Regionen sogar erst im Herbst reif.
Außer im
Gebirge darf vom 15.04. bis 15.09. wegen Waldbrandgefahr grundsätzlich kein
Feuer gemacht werden. Zum Kochen sollte man nie Feuer machen, sondern einen
Campingkocher zu benutzen.
Das Absägen und Abreißen von Ästen und Rinde
von Bäumen und Sträuchern ist verboten. Ebenfalls verboten ist, Bretter von
alten Zäunen und abgelegenen oder alten Gebäuden abzureißen.
Das
Hinterlassen von Abfällen und Müll ist verboten (dazu gehört auch
Toilettenpapier!). Niemand soll hinterher sehen können, dass man da gewesen
ist.
Zum Angeln in Seen und Flüssen benötigt man eine staatliche Lizenz
und zusätzlich eine lokale Angelkarte. Ausgenommen sind Kinder bis 15 Jahre.


